Angelkarten Verkaufsstellen

Die Angelkarte gilt für einen Kalendertag. Erlaubte Angelzeiten sind den Bestimmungen zu entnehmen.



Förmitzspeicher inkl. Vorsee

KarteEuro
Tageskarte16,00 €
Wochenkarte80,00 €

Sächsische Saale

KarteEuro
Tageskarte16,00 €

Hallo Gastangler

Auf Dich warten reichhaltige Fischgründe ... doch beachte unsere Bestimmungen.

Berechtigung

Erforderlich ist der Fischereischein / Ausweis ab 7 Jahre!

Schonzeiten & Mindestmaße

Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für Bayern. Abweichungen siehe Bestimmungen.

Angelzeiten

Hauptsee: ganzjährig
Vorsee: 01.05. (6:00 Uhr) - 31.12. (Mitglieder)
Vorsee: 15.05. (6:00 Uhr) - 31.12. (Gäste)
Während der Raubfischschonzeit vom 15.02. bis einschließlich 31.05. ist das Fischen mit Gummiködern von max. 7,5 cm bzw. Barsch - oder Forellenkunstködern mit Einzelhaken als Anbissstelle zulässig! Mehrfachhaken wie Zwilling oder Drilling sind in der Raubfischschonzeit verboten!

Bestimmungen

Dem Erlaubnisscheininhaber wird die Erlaubnis erteilt zu dem auf dem Erlaubnisschein angegeben Datum in dem dem Freistaat Bayern gehörenden und vom Landesfischereiverband Bayern als Verwalter verpachteten Förmitzspeicher zu fischen.

Der Erlaubnisschein gilt nur in Verbindung mit dem gültigen staatlichen Fischereischein. Auf die Einhaltung von Schonzeiten und Mindestmaßen wird hingewiesen.

Das Fischen im Vorstau (Vorsee) ist in der Zeit vom 01.05. 06:00 Uhr bis 31.12. für Mitglieder gestattet.

Für Gastangler ist für das Fischen im Vorstau (Vorsee) vom 15.05. bis einschl. 31.12 gestattet.

Der Gastangler ist berechtigt, am Förmitzspeicher im Rahmen der in Bayern gültigen Bestimmungen die Angelfischerei auszuüben. Angeln vom Boot aus ist in nur Vereinsmitgliedern mit zusätzlicher Bootskarte erlaubt. In der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April besteht bei abgesenktem Wasserspiegel ein Betretungsverbot auftretender Inseln, jedoch nicht von Landzungen, die trockenen Fußes zu erreichen sind.

Fischereirechtliche Bestimmungen

Die Gewässer Förmitzspeicher (Hauptsee und Vorsee) dürfen mit zwei Handangeln befischt werden. Dabei dürfen beim Fischen mit zwei Handangeln insgesamt maximal 6 Anbissstellen vorhanden sein. Beim Fischen mit einer Handangel darf diese maximal 5 Anbissstellen aufweisen.

Fangbestimmungen

Tagesfangmengen

Täglich höchstens 4 Fische im Rahmen der Tagesfangmenge

Tageskarte

2 Salmoniden
2 Karpfen
2 Schleien
1 Hecht oder Zander
2 Aale

Wochenkarte

6 Salmoniden
6 Karpfen
6 Schleien
2 Hecht oder Zander
5 Aale

Keine Mengenbeschränkung bei sonstigen Weißfischen, Barschen und Renken.


FischSchonmaßSchonzeit
Bachforelle60cm01.10. - 15.03.
Seeforelle60cm01.10. - 15.03.
Bachsaibling26cm01.10. - 15.03.
Regenbogenforelle30cm15.12. - 15.03.
Renke30cm15.10. - 31.12.
Äsche35cm01.01. - 30.04.
Aal50cm01.10. - 31.12.
Hecht60cm15.02. - 31.05.
Zander50cm15.02. - 31.05.
Karpfen40cmkeine Schonzeit ganzjährig
Rotfeder ganzjährig
Schleie28cm01.05. - 30.06.
Rutte40cmkeine Schonzeit
Welskein SchonmaßKeine Schonzeit / ENTNAHMEPFLICHT

In der Zeit von 15.10–15.11 ist das Angeln auf Friedfisch wegen Besatzmaßnamen untersagt!
Soweit nicht angegeben, gelten die Vorgaben der AVBayFiG!

Angeeignete Salmoniden sind sofort zu töten.
Untermaßige bzw. in der Schonzeit gefangene Fische sind schonend vom Haken zu lösen und unverzüglich zurückzusetzen.
Angeeignete Fische sind unverzüglich in die Fangliste einzutragen.

Flur- und Umweltschäden sind zu vermeiden.
Der Aussteller haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Unfälle aller Art, die im Zusammenhang mit dem Angeln geschehen.

Das stationäre (Ansitz) Angeln an der Slipstelle in der Kiesslingsbuch ist während der Befahrzeit (01.05. - 31.10.) untersagt!

Der Weisung der Kontroll-/Funktionsdienste ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden mit entschädigungsloser Entziehung des Erlaubnisscheins geahndet.

Fisch-Ortungsgeräte sind VERBOTEN!